Vortrag: Arbeitsrecht in Zeiten der Corona-Pandemie
- Testpflichten oder Testrechte von Arbeitnehmern
- Beschäftigungsverbot in ausgewählten Branchen
- Entgeltfortzahlung im Falle einer Corona-Erkrankung
- Entgeltfortzahlung im Falle einer Quarantäne
- Abbedingung der Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung nach § 616 BGB
- Wirkung der Lockerung seit 21.03.2022 auf arbeitsrechtliche Handlungsanweisungen
Veranstaltungsort
Businessfrühstück Lübeck e. V.
Wallstraße 17
23560 Lübeck
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